Kosten

ohnsorge spine service

ist eine auf die Behandlung von wirbelsäulenbedingte Beschwerden und Erkrankungen spezialisierte Facharztpraxis. Die Praxis steht sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherten Patienten offen, aber auch solchen, die keine Krankenversicherung haben.
Selbstverständlich werden alle unsere Patienten ungeachtet ihres Versicherungsstatus mit derselben Aufmerksamkeit behandelt und versorgt.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten

sind im Rahmen des Leistungsumfangs ihrer Krankenkasse von einer direkten Zahlungsverpflichtung an den Arzt ausgenommen. Dies betrifft „ausreichende und notwendige“ Leistungen der medizinischen Versorgung. Vertragspartner des Arztes sind die Krankenkassen und er erhält sein Honorar von der Kassenärztlichen Vereinigung.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Einige individuell empfehlenswerte Therapieformen stellen eine „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGEL) dar. Diese tragen die Krankenkassen grundsätzlich nicht. Im Rahmen einer Einzelfall-Prüfung vor Inanspruchnahme der Leistung wird manchmal auch eine Ausnahme von der Regel gemacht und dem Patienten eine Kostenerstattung gewährt.

Gerne erteilen wir im Rahmen einer Therapieempfehlung eine genauere Auskunft hierzu und helfen im Vorfeld bei der Klärung der anfallenden Kosten und ihrer Übernahme.
Es steht jedem Patienten frei, bestimmte Leistungen als „Selbstzahler“ in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist der Patient Vertragspartner des Arztes und entsteht eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Patienten gegenüber dem Arzt.

Privat krankenversicherte Patienten

erhalten nach ambulanter und stationärer Behandlung eine Rechnung, die sie ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vertragspartner des Arztes ist der Patient und es besteht eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Patienten gegenüber dem Arzt. Die entstehenden Kosten werden von den Kostenträgern entsprechend den individuellen Verträgen und Versicherungsbedingungen erstattet. Dies gilt auch für privat zusatzversicherte Patienten, Beihilfe-Empfänger.

Selbstzahler

Patienten, die keinen Versicherungsschutz haben steht es frei, als „Selbstzahler“ Leistungen in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall ist der Patient Vertragspartner des Arztes und entsteht eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Patienten gegenüber dem Arzt. Die Abrechnung erbrachter Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ